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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taxi Luginbühl GmbH Schaffhausen, Luan Hajredini & Team von April 2019

1. Einleitung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Inanspruchnahme von Personen- bzw. Warentransportdienstleistungen, die von der Unternehmung firmierend unter „TAXI LUGINBÜHL GMBH Schaffhausen“ (nachfolgend „Taxi Luginbühl“ genannt) erbracht werden. Taxi Luginbühl erbringt entgeltliche Personen- bzw. Warentransportdienstleistungen in der Schweiz sowie im/nach dem benachbarten Ausland. Diese AGB sind verbindlicher und integraler Vertragsbestandteil zur Erbringung einer Personen- bzw. Warentransportdienstleistung von Taxi Luginbühl. Durch die Inanspruchnahme einer Personen- bzw. Warentransportdienstleistung von Taxi Luginbühl bzw. die Auftragserteilung einer Personen- bzw. Warentransportdienstleistung an Taxi Luginbühl bestätigt die Kundschaft, diese AGB und deren Wortlaut sowie den Inhalt vorab vollumfänglich gelesen, deren Bedeutung verstanden und diese vollständig akzeptiert zu haben. Diese AGB werden von der Kundschaft und Taxi Luginbühl global  übernommen. Taxi Luginbühl als Auftragnehmerin und Erbringerin der Personen- bzw. Warentransportdienstleistung ist ausdrücklich ermächtigt und behält sich vor, unter besonderen Umständen und wenn die Sachlage es erfordert, die Personen- bzw. Warentransportdienstleistung an andere Unternehmen zu delegieren, die ebenfalls eine Personen- bzw. Warentransportdienstleistung erbringen, ohne die Kundschaft darüber vorab zu informieren, sofern dies besondere Umstände erforderlich machen. Jedoch bemüht sich Taxi Luginbühl in jedem Fall, die Kundschaft darüber vorab telefonisch oder per SMS zu informieren, soweit dies die entsprechenden zeitlichen und kommunikationstechnischen Gegebenheiten und Möglichkeiten gestatten. Für eine Drittdienstleistungserbringerin gelten deren jeweilige AGB. Diese AGB sind auf der Website www.taxi-luginbuehl.ch  publiziert. Alle Angaben (insbesondere Preise, Buchungen, Reservationen) auf der Website von Taxi Luginbühl  sind ohne Gewähr. Taxi Luginbühl  kann nicht garantieren, dass diese Daten und Angaben jederzeit und vollumfänglich auf dem aktuellen Stand sind. Taxi Luginbühl  übernimmt ebenfalls keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojaner, andere schadensbehaftete importierte Daten und „Malware“ jeglicher Art), sowie für Links von und zu anderen Websites. Taxi Luginbühl hat keinerlei Kontrolle über Inhalt und Form von fremden Websites. Ebenso wenig kann Taxi Luginbühl das fehlerfreie bzw. einwandfreie Funktionieren von Hard- und Software garantieren. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Website von Taxi Luginbühl technische Ungenauigkeiten und/oder typographische Fehler enthalten kann. Taxi Luginbühl behält sich ausdrücklich vor, die Informationen auf der eigenen Website www.taxi-luginbuehl.ch  jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, anzupassen und zu aktualisieren. Das gilt auch für Verbesserungen, Anpassungen und/oder Änderungen an den auf der Website von Taxi Luginbühl beschriebenen bzw. angebotenen Personen- und Warentransportdienstleistungen sowie deren Ausgestaltung, Art und Preis.  Taxi Luginbühl bietet keine Gewähr dafür, dass der Zugang zu den Dienstleistungen von Taxi Luginbühl jederzeit ohne Unterbrechung zugänglich ist, dass die gewünschten Kommunikations- (wie etwa E-Mail und Telefon) bzw. Internetverbindungen zu jeder Zeit hergestellt werden können oder dass von Taxi Luginbühl  gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten und jederzeit verfügbar sind bzw. verfügbar bleiben. Der Unterbruch der Zugänglichkeit oder eine nur teilweise mögliche Zugänglichkeit zum Transportdienstleistungsangebot von Taxi Luginbühl  berechtigt nicht zu Schadenersatzforderungen. Es wird auch keine Haftung für über Links abrufbare Drittinformationen übernommen. In keinem Fall haftet Taxi Luginbühl der Kundschaft bzw. Dritten gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten, speziellen oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Website www.taxi-luginbuehl.ch  bzw. damit verlinkter Websites ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in den jeweiligen Informationssystemen der Kundschaft. Dies gilt auch dann, wenn Taxi Luginbühl die Kundschaft ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen hat.
„Cookies“: „Cookies“ sind Datenelemente, die eine Website an den Browser der Kundin bzw. des Kunden senden kann, um die Kundin bzw. den Kunden bei datenbankgestützten Systemen besser zu unterstützen. Taxi Luginbühl hat keinerlei Einfluss auf die Versendung von Cookies und kann deren Versand bzw. die Rechtmässigkeit derselben nicht kontrollieren. Die Kundschaft hat jedoch die Möglichkeit, den Browser so einzustellen, dass er die Kundschaft davon in Kenntnis setzt, wenn ein Cookie gesetzt wird. Somit kann die Kundschaft selbst entscheiden, ob sie das akzeptieren will oder nicht.

2. Datenschutz

Taxi Luginbühl ergreift alle technisch möglichen und zumutbaren Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten der Kundschaft zu sichern und zu schützen. Sollte es einem Dritten dennoch auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, die bei Taxi Luginbühl oder einer Vertragspartnerin bzw. einem Vertragspartner von Taxi Luginbühl gespeicherten Daten der Kundschaft in ihre bzw. seine Verfügungsgewalt zu bringen oder diese Daten zu verwenden bzw. an Dritte zu veräussern bzw. bekannt zu geben, so ist eine Haftung von Luginbühl Taxi bzw. deren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern ausgeschlossen.

Taxi Luginbühl speichert und verwendet die Daten der Kundschaft ausschliesslich zur vertrags- und gesetzeskonformen Erfüllung und Erbringung der Transportdienstleistung, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Unterbreitung von (Sonder-) Angeboten. Eine Weitergabe der Daten der Kundschaft an einen transportdienstleistungserbringenden Dritten erfolgt nur zum Zwecke der Erbringung der Transportdienstleistung durch einen Dritten und dies nur in dem Ausmasse, welches für die Erbringung einer Transportdienstleistung durch einen Dritten notwendig ist. Die Kundschaft erklärt sich mit der Speicherung und Verwertung der persönlichen Kundendaten durch Taxi Luginbühl vollumfänglich einverstanden. Die Kundschaft kann die Nutzung und Bearbeitung der persönlichen Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen. Eine entsprechende Mitteilung über die unter Kontakt angegebenen Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail oder SMS) genügt. Die Kundschaft ist ausdrücklich damit einverstanden, dass zur Gewährleistung der Kundenzufriedenheit und zur korrekten Bearbeitung der Reklamationen seitens der Kundschaft betreffend die erbrachten Transportdienstleistungen Telefongespräche aufgezeichnet werden können und die Verbindungsdaten in Logdateien aufgezeichnet werden dürfen. Solche Aufzeichnungen dürfen nur bei Reklamationen der Kundschaft und in behördlich angeordneten Verfahren verwendet werden. Die missbräuchliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

3. Anerkennung der nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen

Die Kundschaft anerkennt die nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen durch die Erteilung eines Personen- bzw. Warentransportauftrages an Taxi Luginbühl als rechtlich verbindlich. Bei Zustandekommen eines Personen- bzw. Warentransportvertrages erklärt sich die zu transportierende Person bzw. die zu transportierenden Personen und die Auftraggeberinnen bzw. die Auftraggeber beim Transport von Waren damit einverstanden, dass diese AGB globaler Bestandteil des Transportvertrages sind. In Bezug auf den Personentransport kann es sein, dass die zu transportierende Person und die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nicht identisch sind. Sollte dies der Fall sein, so gelten diese AGB sowohl für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber als auch die zu transportierende Person(en), welche die Vertrags- und Zahlungsbedingungen durch die Auftragserteilung bzw. Nutzung anerkennen. Wird Taxi Luginbühl der Auftrag erteilt, Waren zu transportieren, so ist jene natürliche bzw. juristische Person Auftraggeberin, welche im Geschäftsverkehr gegenüber Taxi Luginbühl als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber auftritt und den Auftrag erteilt. Für das rechtliche Verhältnis zwischen der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber ist Schweizerisches Auftragsrecht im Sinne von Art. 394 ff. OR anwendbar. Das bedeutet, Taxi Luginbühl verpflichtet sich durch die Annahme eines Personen- bzw. Warentransportauftrages gegen Entgelt als Beauftragte, die ihr übertragenen Geschäfte (Personen- und Warentransport) vertragsgemäss zu besorgen. Im Sinne von Art. 398 Abs. 1 OR haftet Taxi Lüginbühl als Beauftragte der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber gegenüber für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Personen- bzw. Warentransportdienstleistungen. Ein positiver Erfolg im Sinne des pünktlichen und sicheren Erreichens eines Fahrziels ist der Kundschaft gegenüber jedoch von Taxi Luginbühl nicht geschuldet und kann aufgrund der individuellen Verkehrssituation auch nicht garantiert werden.

Personen- bzw. Warentransportaufträge können telefonisch, per SMS oder per E-Mail erteilt werden. Die Kontaktdaten hierzu sind wie folgt:
Zentrale: +41 52 672 33 00
SMS:    +41 79 672 33 00
email: info@taxi-luginbuehl.ch

4. Zustandekommen des Personen- bzw. Warentransportauftrages

Auf die Anfrage per Telefon, SMS oder E-Mail einer potentiellen Kundin bzw. eines potentiellen Kunden meldet sich so rasch wie möglich ein Chauffeur bzw. das Sekretariat von Taxi Luginbühl. Die potentielle Kundin bzw. der potentielle Kunde nennt die zu transportierende Person oder Ware, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort die Person(en) bzw. die Ware(n) abgeholt werden sollen und das Fahrziel. Der Chauffeur bzw. das Sekretariat wird hernach bekannt geben, ob die Übernahme der Fahrt möglich ist und ob mit einer Wartezeit zu rechnen ist, welche vom Chauffeur je nach den verkehrs- bzw. auslastungsbedingten Umständen geschätzt wird. Im Bedarfsfall wird der Chauffeur bzw. das Sekretariat von Taxi Luginbühl eine andere Unternehmung vorschlagen, welche ebenfalls im Personen- bzw. Warentransportgeschäft tätig ist. Akzeptiert die Kundschaft die AGB, die weiteren Bedingungen und die Zeitvorgaben von Luginbühl  Taxi und akzeptiert Taxi Luginbühl den Personen- bzw. Warentransportauftrag der Kundschaft telefonisch, per E-Mail oder SMS , so ist der Auftrag zwischen Luginbühl Taxi und der Kundschaft zustande gekommen und es gelten zwischen den Parteien die AGB von Taxi Luginbühl sowie die übrigen auf den Personen- bzw. Warentransportauftrag anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

5. Leistungen von Taxi Luginbühl

Taxi Luginbühl  erbringt die folgenden Leistungen:
– Transport von natürlichen Personen und Kleintieren bis zur Grösse etwa von „Chihuahua“-Hunden, wenn diese zur Mitnahme auf dem Arm bzw. dem Schoss der zu transportierenden Person gehalten werden
– Transport von Waren und beweglichen und unbeweglichen Gütern
– Lotsendienst: Auf Wunsch werden Fahrzeuge der Kundschaft an einen gewünschten Bestimmungsort gebracht. Ebenfalls auf Wunsch werden Kundinnen und Kunden, die sich nicht mehr in fahrtüchtigem Zustand befinden, von einem Taxi Luginbühl Chauffeur, der das Fahrzeug der Kundschaft fährt, an den gewünschten Bestimmungsort gebracht. Taxi Luginbühl kommt hierfür mit zwei Chauffeuren und einem Fahrzeug zum Bestimmungsort; ein Chauffeur fährt das Fahrzeug der Kundschaft, der andere Chauffeur fährt mit dem Taxi.

Für den Lotsendienst ist dem Chauffeur der Zündschlüssel bzw. die Keycard des zu fahrenden Fahrzeuges zu übergeben. Taxi Luginbühl lehnt bei der Erbringung dieser Dienstleistung jegliche Haftung in folgenden Fällen ab (Aufzählung nicht abschliessend):
– Das zu fahrende Fahrzeug erweist sich nach der Auftragsannahme durch Taxi Luginbühl als gestohlen
– Das zu fahrende Fahrzeug befindet sich nicht in einem fahrtauglichen Zustand
– Fahrzeug ohne Versicherungsschutz

Nicht transportiert werden (Aufzählung nicht abschliessend):
– Stark alkoholisierte Personen
– Personen unter dem offensichtlichen Einfluss von Drogen oder anderen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossenden Substanzen
– Stark riechende Waren
– Tiere mit einer grösseren Schulterhöhe als 30 Zentimeter, vom Erdboden aus gemessen – Sämtliche illegalen Substanzen, Drogen und gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossende Substanzen
– Chemikalien
– Sprengstoffe
– Waffen jeglicher Art
– Insekten
– Exotische Tiere im Allgemeinen, etc.
– Unrat oder Abfall
– Generell Waren, welche aufgrund ihrer Dimensionen bzw. Abmessungen weder in den Kofferraum noch in den Fond der Taxi Luginbühl-Fahrzeugflotte passen oder durch die Grösse das Interieur beim Ein- bzw. Ausladen beschädigen könnten

Des Weiteren bietet der jeweilige Chauffeur eines Fahrzeugs im Limousinen-Service von Taxi Luginbühl auch folgende Hilfestellungen ohne Aufpreis an:
– Hilfeleistung beim Ein- bzw. Aussteigen
– Hilfeleistung beim Kauf eines Bahnbillets am Ticketschalter bzw. am Ticketautomat

Hilfeleistung beim Check-In am Flughafen
– Hilfeleistung beim Tragen des Gepäcks vom Abfahrtsort in das Fahrzeug hinein und wieder aus dem Fahrzeug heraus, bis hin zum Bahnsteig, Busterminal oder Check-In am Flughafen.

6. Konsum von Tabakwaren

Der Konsum von Tabak- und Rauchwaren jeglicher Art ist in den Fahrzeugen von Taxi Luginbühl strengstens untersagt. Bemerkt ein Chauffeur, dass während der Fahrt ein Tabakprodukt mit Feuer entfacht wird, so wird die Kundschaft höflich gebeten, das Tabakprodukt unverzüglich auszumachen. Leistet die Kundschaft dieser Aufforderung keine Folge, so erlischt der Transportauftrag und die Kundschaft wird vom Chauffeur bis an ihr Fahrziel transportiert. Jedoch wird die Kundschaft für die Inanspruchnahme von weiteren Transportdienstleistungen durch Taxi Luginbühl gesperrt. Zudem wird bei Nichteinhaltung des Rauchverbotes eine Fahrzeuginnenreinigung von Taxi Luginbühl in Auftrag gegeben. Der Rechnungsbetrag für die Fahrzeuginnenreinigung wird zu 100% der Kundschaft in Rechnung gestellt, jedoch CHF 600.- im Minimum.

7. Währung

Wird keine andere Währung angegeben, so gelten sämtliche Preise in Schweizer Franken. Hat die Kundschaft nur ausländisches Geld bei sich, so gelten die Wechselkurse des jeweiligen Tages, wobei für die Umtriebe ein Zuschlag von 20 Prozent des zu wechselnden Betrages erhoben wird.

8. Preise und Fahrtzeiten

Sämtliche Preise und Fahrtzeiten werden im Taxi-Service ab dem Fahrzeugstandort des jeweiligen Fahrzeuges und bis zum Endziel berechnet. Die Preise für eine Taxifahrt richten sich nach dem offiziellen Taxitarif der Stadt Schaffhausen. In den Fahrzeugen der Taxi Luginbühl-Flotte befindet sich jeweils ein geeichter und von der Gewerbepolizei geprüfter Taxameter. Der Chauffeur startet diesen bei Beginn der Fahrt durch Knopfdruck. Nach dem Einstieg der Kundschaft bzw. dem Einladen der Waren beginnt die Transportdienstleistung von Taxi Luginbühl und endet am jeweiligen Fahrziel. Taxi Luginbühl ist ein von der Stadt Schaffhausen offiziell konzessioniertes Taxiunternehmen.

9. Bezahlung und höhere Gewalt

Sowohl bei Taxi- wie auch bei Limousinen-Fahrten ist der Fahrtkosten-Gesamtbetrag am Ende der Fahrt in bar oder mittels Kreditkarte beim Chauffeur zu bezahlen. Stammkundinnen und Stammkunden können sich auf Wunsch auch eine Rechnung über die bezogene Transportdienstleistung zustellen lassen. Es werden sämtliche Kreditkarten akzeptiert, im Falle der Bezahlung mit einer American Express Kreditkarte wird ein Zuschlag von 2.5% erhoben. Im Limousinen-Service ist nach der Auftragsannahme durch Taxi Luginbühl 50% der Fahrtkosten (bei guter Verkehrslage, ohne Stau, deren Dauer nicht vorab geschätzt werden kann) vor Fahrtantritt in bar, per Kreditkarte oder per Banküberweisung zu bezahlen. Wünscht die Kundschaft die Bezahlung per Banküberweisung, so teilt ihr Taxi Luginbühl alle notwendigen Kontodaten mit. Die restlichen Fahrtkosten werden beim Erreichen des Fahrtzieles verrechnet. Höhere Gewalt und andere Ereignisse können zur Verlängerung der Fahrzeit und zur Generierung höherer Kosten führen. Diese Mehrkosten liegen nicht im Verschulden von Taxi Luginbühl und sind von der Kundschaft zu bezahlen. Nachstehende Ereignisse, Vorgänge und menschliches Verhalten oder menschliches Versagen fallen unter den Terminus der höheren Gewalt. Taxi Luginbühl übernimmt keine Haftung in folgenden Fällen (keine vollständige Aufzählung):
– Verkehrsbehinderung durch Erdbeben
– Verkehrsbehinderung durch starkes Verkehrsaufkommen
– Verkehrsbehinderung durch Staus
– Verkehrsbehinderung durch nicht im Voraus zu erkennende Schlaglöcher, die zu einem Schaden am Fahrzeug führen
– Verkehrsbehinderung durch plötzlich auftretende Naturereignisse
– Verkehrsbehinderung durch heftigen Schneefall
– Verkehrsbehinderung durch Glatteis
– Verkehrsbehinderung durch Hagelstürme
– Verkehrsbehinderung durch heftige Winde, Hurricanes, Tornados, etc.
– Verkehrsbehinderung durch verunfallte Fahrzeuge, Personen oder Tiere auf der Fahrbahn
– Verkehrsbehinderung durch Polizeiabsperrungen
– Verkehrsbehinderungen durch Baustellen
– Verkehrsbehinderungen durch Demonstrationen oder andere Menschenansammlungen
– Verkehrsbehinderungen durch Steinschlag

10. Betriebsstörungen jeglicher Art

– Behördliche Massnahmen und Anordnungen
– Dritteinwirkungen im Allgemeinen
– Plötzlich auftretende Schäden oder Mängel am Fahrzeug
– Systemausfälle bzw. Nutzungseinschränkungen bei/von Netzbetreibern bzw. Serviceprovidern
– Ausfall bzw. eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Mobilfunknetzes
– Ausfall bzw. eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des telefonischen Festnetzes
– Ausfall bzw. beschränkte Zugangsmöglichkeit zum Internet.

Sollte der Chauffeur per Verkehrsfunk oder durch die telefonische bzw. schriftliche (SMS/E-Mail) Benachrichtigung eines anderen Chauffeurs von Taxi Luginbühl von einer Verkehrsbehinderung erfahren, so wird er unmittelbar nach der Informationskundgabe an die Kundschaft bemüht sein, je nach Verkehrslage bzw. anderer Routenmöglichkeit eine andere Strassenkombination bzw. Fahrtroute bis zum Fahrziel zu wählen. Die Kundschaft hat hierbei zu entscheiden, ob sie den Vorschlag des Chauffeurs akzeptieren will oder nicht. In jedem Fall entstehen durch die Verkehrsbehinderung Mehrkosten, welche von der Kundschaft zu bezahlen sind. Im Falle des Auftretens von Risikofaktoren bzw. von Hochrisikofaktoren (Stürme, Demonstrationen, heftiger Schneefall, etc.), welche die Weiterfahrt entscheidend behindern bzw. gar verunmöglichen können, wird durch den Chauffeur in Absprache mit der Kundschaft nach einer individuellen Lösungsmöglichkeit gesucht. Der Chauffeur jedoch als verantwortliche Person für das Führen des Fahrzeuges entscheidet über das weitere Vorgehen. Dasselbe gilt auch für Warentransportfahrten, bei denen der Chauffeur telefonisch Rücksprache mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber in Bezug auf das weitere Vorgehen hält. Taxi Luginbühl ist bestrebt, die Fahrzeugflotte stets in fahrtüchtigem Zustand zu halten und regelmässig Wartungs- und Servicearbeiten an ihren Fahrzeugen durchführen zu lassen, sodass die Fahrzeuge in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen für den Personen- bzw. Warentransport optimal vorbereitet sind. Dies gilt auch für die entsprechende Aus- bzw. Umrüstung für den Winterbetrieb. Die Fahrzeuge der Taxi Luginbühl-Flotte werden gemäss der Sorgfaltspflicht im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung von Taxi Luginbühl regelmässig auf ihre Fahrtüchtigkeit hin kontrolliert. Trotz allen Wahrnehmens der Sorgfaltspflichten durch Taxi Luginbühl kann es unter Umständen vorkommen, dass ein (latent) vorhandener Mangel bzw. ein versteckter Mangel zu einem Mangelfolgeschaden am Fahrzeug führt, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann. Taxi Luginbühl übernimmt keine Haftung, falls ein trotz aller Sorgfaltspflichtbemühungen seitens von Taxi Luginbühl auftretender (versteckter) Mangel zu Schäden am Fahrzeug führt (Mangelfolgeschaden), der in eine Verspätung der Erbringung der Transportdienstleistung mündet. Auch für die mangelhafte Erbringung einer Wartungs- bzw. Reparaturdienstleistung z. B. durch einen von Taxi Luginbühl beauftragten Garagenbetrieb oder von Dritten wird von Taxi Luginbühl keine Haftung übernommen. Schäden, die ein von Taxi Luginbühl beauftragter Garagenbetrieb bzw. ein Dritter in Ermangelung der Sorgfaltspflicht am Fahrzeug kausal verursachte, wird dieser Garagenbetrieb bzw. der Dritte von Taxi Lugibühl in die Haftung genommen.

11. Winterbetrieb

Insbesondere bei vereister Fahrbahn, bei extrem tiefen Temperaturen, bei dicker Schneeschicht auf der Fahrbahn und bei plötzlichem Wintereinbruch können bereits gebuchte Fahrten aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Ist eines der vorhin dargelegten Ereignisse eingetroffen oder trifft ein solches Ereignis während der Fahrt ein, so wird der Chauffeur eine Einschätzung der Witterungslage und der damit zusammenhängenden Verkehrssicherheit treffen. Er fällt einen Entscheid über die Fortsetzung oder Nicht-Fortsetzung des Auftrages. Aus Sicherheitsgründen ist dieser Entscheid des Chauffeurs für die Kundin bzw. den Kunden verbindlich. Es besteht keine Einsprachemöglichkeit. Im Falle der Absage des Auftrages übernimmt Taxi Luginbühl keine Kosten für den Heimtransport der Kundin bzw. des Kunden. Weitere Kostenerstattungen sind ausgeschlossen. Taxi Luginbühl übernimmt keine Kosten für einen privaten oder von einem anderen Transportunternehmen durchgeführten Weitertransport der Kundschaft bzw. der von Taxi Luginbühl transportierten Ware.

12. Taxi- und Limousinen-Tarife

Die offiziellen Taxitarife der Stadt Schaffhausen sind wie folgt:
CHF 6.- Grundpauschale
CHF 3.60.- pro Kilometer
CHF 3.60.- pro Kilometer (ab 20 Kilometer Distanz)

Pauschalen möglich

Destinationen im Ausland:

Pauschalen gemäss Kilometerzahl möglich
Wartezeit: CHF 60.-/Stunde, Wartezeiten unter einer Stunde werden pro rata temporis verrechnet. Diese Preise gelten für den Transport von natürlichen Personen und von Waren.

13. Annullierung/Auftragsabsage seitens der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers

Im Falle einer Annullierung des Personen- bzw. Warentransportauftrages seitens der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers bzw. der Kundschaft länger als 24 Stunden vor Antritt der Fahrt in unseren Fahrzeugen werden keine Kosten verrechnet. Bei einer Annullierung innerhalb der Frist von 24 Stunden vor Antritt der Fahrt in den Fahrzeugen der Taxi Luginbühl-Fahrzeugflotte wird der gesamte Fahrtkostenbetrag der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber bzw. der Kundschaft in Rechnung gestellt (Auftragsentschädigung und Unkosten). Erscheint die Kundschaft mit einer Verspätung, so wird ab 10 Minuten der Taxameter eingeschaltet, welcher CHF 1.- pro Minute (CHF 60.-/Stunde) Wartezeit verrechnet. Im Limousinen-Service wird die Wartezeit mit CHF 20.-/15 Minutentakt verrechnet. Es liegt in der Verantwortung der Kundin bzw. des Kunden, um eine Annullationskosten-Versicherung besorgt zu sein. In Ausnahmefällen und bei unverschuldetem Nichtantritt bzw. bei unverschuldeter Verspätung seitens der Kundschaft kann von einer Verrechnung des Fahrtenausfalls bzw. der Verspätung abgesehen werden. Es wird auch davon abgesehen, wenn der Auftrag durch einen anderen ersetzt werden kann, oder eine Gutschrift ausgestellt wird, welche für einen anderen Auftrag eingelöst werden kann. Dies wird fallweise von der Geschäftsleitung entschieden.

14. Vertragsrücktritt durch Taxi Luginbühl

Nach Auftragserteilung ist Taxi Luginbühl berechtigt, ganz vom Auftrag zurückzutreten, sofern aufgrund der eingezogenen Auskünfte über die Bonität der Kundschaft im Falle hochpreisiger Limousinen- bzw. Taxifahrten die Bezahlung der Geldforderungen von Taxi Luginbühl als gefährdet erscheinen. Eine Verpflichtung diesbezüglich der Unterlagen gegenüber der Kundschaft besteht nicht.

15. Beanstandungen seitens der Kundin bzw. des Kunden

Beanstandungen und Kritik in Bezug auf die von Taxi Luginbühl erbrachten Personen- und Warentransportleistungen haben in Schriftform zu erfolgen und können an folgende Adressen gerichtet werden:
In Papierform: Taxi Luginbühl GmbH, Lochstrasse 73, 8200 Schaffhausen
Per E-Mail: info@taxi-luginbuehl.ch

16. Inkasso

Falls der Kundin bzw. dem Kunden von Taxi Luginbühl für erbrachte Transportdienstleistungen eine Rechnung ausgestellt wird, ist die Zahlung nach 30 Tagen ohne Abzug fällig. Nach dem Ablauf von 30 Tagen befindet sich die Kundschaft in Zahlungsverzug. Hernach wird der Kundschaft eine Mahnung gesendet. Wird die Rechnung nach dieser Mahnung und nach deren Fristablauf für die Zahlung nicht bezahlt, so wird der geforderte Betrag inkl. Verzugszins und Zahlungsverspätungsschaden in Betreibung gesetzt.

17. Beschädigungen am bzw. im Fahrzeug durch die Kundschaft

Beschädigungen der Fahrzeuge durch die Kundschaft an der Karosserie, an der Inneneinrichtung, an sämtlichen der Kundschaft zugänglichen elektrischen Anlagen wie Fensterheber, elektrische Sitzverstellung, etc. sowie fehlendes Inventar gehen vollumfänglich zu Lasten der Kundschaft. Zu den von der Kundschaft zu bezahlenden Beschädigungen am Fahrzeug zählen (Aufzählung nicht abschliessend):
– Kratzer am Lack
– Lackschäden durch Rauchwaren jeglicher Art
– Schäden an den der Kundschaft zugänglichen elektrischen Anlagen (Fensterheber, elektrische Sitzverstellung)
– Unsachgemässe Bedienung der elektrischen Einrichtungen
– Verschmutzung der Sitze
– Rauchen im Fahrzeuginneren
– Verschmutzung der Bodenteppiche, der Seiten- und Dachverkleidungen.

Für Schäden, die durch die Kundschaft verursacht werden, wird der Rechnungsbetrag für die Reparatur der beschädigten Teile der Kundschaft vollumfänglich in Rechnung gestellt. Die nachstehenden Beschädigungen werden der Kundschaft wie folgt in Rechnung gestellt (Aufzählung nicht abschliessend):
– Beschädigung durch Tabakwaren: Mindestens CHF 2`000.-
– Beschädigungen an der Karosserie sowie alle äusserlichen Beschädigungen am Fahrzeug: Mindestens CHF 2`000.-
– Erbrechen im Auto: Mindestens CHF 1‘000.-
– Beschädigung der Inneneinrichtung: Mindestens CHF 1‘000.-
– Beschädigung der elektrischen Anlagen: Mindestens CHF 2‘000.-
– Verschütten der vom Gast selbst mitgebrachten Getränke jeglicher Art: Mindestens CHF 500.-.

18. Versehentlich von der Kundin bzw. vom Kunden im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände jeglicher Art

Taxi Luginbühl ist nicht haftbar für von der Kundschaft versehentlich im Fahrzeug liegengelassene, vergessene oder verlorene Gegenstände oder Wertgegenstände jeglicher Art. Findet ein Fahrer solche Gegenstände und lässt sich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer eruieren, so setzt Taxi Luginbühl die Eigentümerin bzw. den Eigentümer vom Fund in Kenntnis. Lässt sich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer nicht eruieren, so werden die gefundenen Gegenstände von Luginbühl Taxi dem Fundbüro der Stadt Schaffhausen übergeben.

19. Nutzungsbestimmungen für die Kundin bzw. den Kunden

Es dürfen maximal 4 (in zugemieteten Fahrzeugen bis zu 6 Personen, jeweils abhängig vom  Fahrzeugmodell) in den Fahrzeugen von Taxi Luginbühl mitfahren. Taxi Luginbühl erwartet von den Fahrgästen anständige Verhaltensweisen während der Fahrt. Die Kundin bzw. der Kunde müssen sich während der Fahrt anschnallen und auch bei längeren Wartephasen (wie z. B. Verkehrsstaus oder andere Verkehrsflussbehinderungen) während der Fahrt angeschnallt bleiben. Die folgenden Verhaltensweisen werden während der Fahrt nicht geduldet:
– Sexuelle Handlungen jeglicher Art
– Kleiderwechsel
– Konsum von Tabakwaren jeglicher Art
– Konsum von Drogen und Rauschmitteln jeglicher Art, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen
– Hinausstrecken von Körperteilen aus dem Sonnendach oder aus dem Fenster.

Für die (negativen) Folgen und Konsequenzen eines Fehlverhaltens seitens der Kundschaft  lehnt Taxi Luginbühl jegliche Haftung ausdrücklich ab. Straf- und zivilrechtliche Schritte gegen die Kundschaft, wegen Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

20. Technischer Defekt am Fahrzeug vor Antritt der Fahrt bzw. vor Auftragsausführung

Zeigt sich an einer von der Kundschaft gebuchten Limousine oder an einem Fahrzeug aus der Taxi Luginbühl-Flotte ein Defekt vor der Fahrt, so erhält die Kundschaft ein anderes Fahrzeug als Ersatzfahrzeug. Die Ersatzbeschaffung ist abhängig von der Verfügbarkeit anderer Fahrzeuge. Der Zeitbedarf für die Organisation eines anderen Fahrzeuges kann im Voraus nicht mit Exaktheit bestimmt werden und beruht auf einer Schätzung. Ist die Ersatzbeschaffung eines anderen Fahrzeuges von Taxi Luginbühl nicht möglich, so wird versucht, eine andere Taxi- bzw. Limousinen Transportunternehmung zu beauftragen. Die Kosten für die Organisation der Fahrt übernimmt die Kundschaft. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Kundschaft für ausgefallene Fahrten sind ausgeschlossen. Für die Transportdienstleistungen anderer Transportunternehmen gelten deren jeweilige AGB.

Taxi Luginbühl übernimmt keinerlei Haftung für mangelhafte bzw. verspätete bzw. völlig ausgefallene oder anderweitig fehlerhaft geartete Transportdienstleistungen anderer Transportunternehmungen.

21. Technische Defekte am Fahrzeug während der Fahrt

Zeigt sich während der Fahrt an einem Fahrzeug der Taxi Luginbühl-Flotte ein Defekt oder ein technisches Problem, welches die Weiterfahrt behindert bzw. verunmöglicht und nicht zeitnah behoben werden kann, so dass die Fahrt abgebrochen werden muss, so gilt Nachstehendes: Die Kosten für die Beauftragung einer anderen Unternehmung im Taxi- bzw. Limousinen Transportgewerbe und der Heimtransport bzw. der Transport der Kundschaft an den Bestimmungsort bzw. an eine andere gewünschte Destination werden von Taxi Luginbühl übernommen. Sollte bei einem Limousinen-Auftrag keine andere Limousine von Taxi Luginbühl verfügbar sein, so wird ein anderes Fahrzeug aus der Taxi Luginbühl-Flotte organisiert. Kann die geplante Fahrt mit einem anderen Fahrzeug der Taxi Luginbühl-Flotte durchgeführt werden, so werden der Kundschaft keine Kosten erstattet.

 

22. Fremdverschuldete Unfälle/Kostenübernahme für Unfallfolgen bei der Kundschaft

Alle Fahrzeuge der Taxi Luginbühl-Flotte besitzen eine Vollkasko-Versicherung inkl. einer Unfallversicherung. Die Versicherungsdeckung gilt für folgende Kosten, Wiederherstellungskosten, Reparaturkosten, Schadenersatz für das vom Fahrgast mitgeführte Gepäck bzw. seine persönliche Habe:
– Sachschaden am Fahrzeug, Reparaturkosten
– Personenschaden bei der Kundschaft; Gesundheitswiederherstellungskosten
– Sachschaden am Gepäck bzw. an der persönlichen Habe der Kundschaft
– Schäden an persönlichen Gegenständen bzw. an der persönlichen Habe der Kundschaft

23. Selbstverschuldete Unfälle/Unfallfolgen bei der Kundschaft

Alle Fahrzeuge der Taxi Luginbühl-Flotte besitzen eine Vollkasko/Teilkasko-Versicherung inkl. einer Unfallversicherung. Die Versicherungsdeckung gilt für folgende Kosten, Wiederherstellungskosten, Reparaturkosten, Schadenersatz für das vom Fahrgast mitgeführte Gepäck bzw. seine persönliche Habe:
– Sachschaden am Fahrzeug, Reparaturkosten
– Personenschaden bei der Kundschaft; Gesundheitswiederherstellungskosten
– Sachschaden am Gepäck bzw. an der persönlichen Habe der Kundschaft
– Schäden an persönlichen Gegenständen bzw. an der persönlichen Habe der Kundschaft

Weitere Schadenersatzansprüche gegen Taxi Luginbühl sind ausgeschlossen.

24. Trinkgeld

Es besteht seitens der Kundschaft keine Verpflichtung zur Vergabe von Trinkgeld an den jeweiligen Chauffeur. Falls die Kundschaft jedoch mit den erbrachten Leistungen der Chauffeurs sehr zufrieden ist, liegt es im Ermessen der Kundschaft, einen Geldbetrag als Trinkgeld zu geben.

25. Gutscheine

Es können von Taxi Luginbühl Gutscheine als Zahlungsmittel für das Erbringen einer Transportdienstleistung beim Sekretariat von Taxi Luginbühl oder in den Fahrzeugen entgeltlich erworben werden. Die persönlichen Daten der Gutscheininhaberin bzw. des Gutscheininhabers  werden in einer Datenbank von Taxi Luginbühl elektronisch erfasst. Der Gegenwert der Gutscheine als geldwerte Einheit kann nicht in bar bzw. durch andere geldwerte Surrogate ausgezahlt werden. Taxi Luginbühl als Gutscheinausstellerin zahlt Restbeträge unter dem Gesamtgutscheinwert in bar aus. Ein Gutschein darf nicht weiterverkauft werden und kann nur für eine in der Zukunft liegende Buchung eingesetzt werden.

26. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine der vorstehenden Klauseln als unklar, ungültig, ergänzungsbedürftig bzw. als auslegungsbedürftig erweisen, so berührt dies die übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht und die entsprechende Klausel ist im Sinne dieser AGB sowie in Übereinstimmung mit den übrigen Bestimmungen dieser AGB auszulegen, anzupassen bzw. zu ergänzen.

27. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche sich aus dem Auftragsverhältnis zwischen Taxi Luginbühl und der Kundschaft ergebenden Klagen und Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Taxi Luginbühl (Kanton Schaffhausen) zuständig. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Taxi Luginbühl und der Kundschaft und für die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten sowie für alle Klagearten ist schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss von allfälligen Weiterverweisungen aufgrund des schweizerischen internationalen Privatrechts (IPRG).

28. Impressum

Vergleichen Sie dazu den gesonderten Impressumseintrag auf der Website www.taxi-luginbuehl.ch